Fördermöglichkeiten und Ausschreibungen

Es gibt eine Vielzahl an Ausschreibungen und Fördermöglichkeiten zu vielen verschiedenen Themen. Eine Auswahl ohne Anspruch auf Vollständigkeit wollen wir hier vorstellen. Die Antragsstellung muss individuell erfolgen, der VLW kann hierbei keine Hilfestellung bieten.

Über verschiedene Datenbanken können Fördermöglichkeiten gefunden werden:

Allgemein

(Jährliche) Wettbewerbe und Preise

Zahlreiche Wettbewerbe und Preise werden regelmäßig oder auch einmalig vergeben:

DOSB: „ReStart – Sport bewegt Deutschland“

Das Programm „ReStart – Sport bewegt Deutschland“ wird mit 25 Millionen Euro vom Bundesministerium des Innern und für Heimat bis Ende 2023 gefördert. Das Programm besteht aus verschiedenen Säulen und Modulen (Programmbausteinen), die die Verbände, Vereine, Ehrenamtliche, Vereinsmitglieder, Kommunen und Bürger*innen ansprechen sollen. Ziel ist es u.a., nach der Corona-Pandemie wieder mehr Menschen in Deutschland in Bewegung zu bringen und für den Vereinssport zu begeistern, den Ausbildungsstau bei Übungsleitenden/Trainer*innen und Schiedsrichter*innen auszugleichen und die Vereinsentwicklung zu unterstützen. In Abhängigkeit des Förderangebotes bestehen verschiedene Bewerbungszeiträume und Antragsberechtigungen.

Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) hat im Juli 2020 ihre Arbeit aufgenommen. Damit gibt es erstmals eine bundesweit tätige Anlaufstelle zur Förderung ehrenamtlichen Engagements. Etwa 30 Millionen Menschen engagieren sich in Deutschland ehrenamtlich. Besonders in strukturschwachen und ländlichen Regionen ist es jedoch oft schwierig, ehrenamtliche Strukturen aufzubauen und zu erhalten. Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt will das ändern. Ziel der Stiftung ist es, insbesondere in diesen Landesteilen das Ehrenamt nachhaltig zu stärken – in Abstimmung mit bereits bestehenden Bundesprogrammen. Sie ist die erste zentrale Anlaufstelle, die bundesweit ehrenamtlich Engagierte unterstützt.

Mikroförderprogramm

Kleines Geld für große Wirkung! Gerade in strukturschwachen und ländlichen Regionen sind Engagement und Ehrenamt tragende Säulen eines lebendigen Gemeinwesens. Die DSEE fördert daher Organisationen und ihre Vorhaben mit bis zu 2.500 Euro dabei, ihre Strukturen zu stärken, Nachwuchs zu gewinnen und die Ausübung von Engagement und Ehrenamt zu erleichtern Die Online-Programmvorstellung gibt einen Überblick über das Antragsverfahren und bietet Raum für eure Fragen und Anregungen.

Beschäftigungskostenzuschüsse des WLSB

WLSB-Mitgliedsvereine, bei denen Personen mit gültiger DOSB-Lizenz tätig sind, können Beschäftigungskostenzuschüsse erhalten: 2,50 Euro / Stunde für Übungsleiter:innen B und C sowie Trainer:innen C, B, A (max. 500 Euro / Jahr) und 400 Euro / Jahr für Vereinsmanager:innen C und B sowie für Jugendleiter:innen. Es können auch Trainingsstunden im Onlineformat abgerechnet werden. Antragszeitraum: 20. November bis 31. Januar.

Stiftungen

Es gibt über 20.000 Stiftungen bürgerlichen Rechts in Deutschland. 70% davon fördern vor allem lokal und regional. Es lohnt sich also für Träger, sich in der näheren Umgebung nach fördernden Stiftungen umzusehen. In vielen Städten gibt es Bürgerstiftungen, die allerdings finanziell sehr unterschiedlich ausgestattet sind. Einige Stiftungen arbeiten überregional und kommen für die Förderung von Flüchtlings- und Integrationsprojekten in Frage, z. B. die Stiftung Integrationskultur, die Stiftung :do, die Stiftung Mercator, die Robert Bosch Stiftung, die Deutsche Bank Stiftung, die IKEA Stiftung, oder die DFL-Stiftung. Viele große Medienhäuser und Verlage haben eigene karitative Stiftungen, die Geld für gute Zwecke sammeln und an gemeinnützige Träger weitergeben. Bei ihnen kann man sich als Träger um Gelder bewerben. Beispiele: Stiftung RTL - Wir helfen KindernTribute to Bambi StiftungEin Herz für Kinder, Stiftung stern.

Stiftungssuche

Über das Online-Portal Stiftungssuche kann gezielt nach Stiftungen gesucht werden, die Projekte der Flüchtlingshilfe oder Integrationsprojekte unterstützen. Es ist möglich, nach Städten und Bundesländern zu filtern.

Aktion Mensch

Die Aktion Mensch fördert in verschiedenen Bereichen Projekte mit dem Ziel, Inklusion und selbstverständliches Zusammenleben und Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderung zu ermöglichen. Es können auch Projekte und Initiativen für Flüchtlinge und Asylsuchende gefördert werden, die etwa Begegnung ermöglichen, Ehrenamtliches Engagement fördern, Menschen mit Traumaerfahrung oder unbegleitete minderjährige Flüchtlinge unterstützen.

Deutsches Kinderhilfswerk

Neue Spielgeräte für das marode Schulgelände, ein Hip-Hop-Kurs für Jugendliche auf dem Dorf oder ein Kochkurs, bei dem geflüchtete und einheimische Kinder zusammen Gerichte zubereiten: Das Deutsche Kinderhilfswerk fördert Projekte, die die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen verbessern. Einzelpersonen, Initiativen und Vereine können sich für eine Förderung bewerben.

Finanzinstitute

Banken wie zum Beispiel die Sparkassen oder Genossenschaftsbanken sind gute Anlaufstellen, wenn es um die Förderung von lokalen oder regionalen Projekten geht, auch im Bereich Geflüchtete und Asylbewerber/-innen. Informieren Sie sich am besten direkt bei den Banken vor Ort.

Deutsche Postcode-Lotterie

Die Deutsche Postcode-Lotterie unterstützt Projekte aus den Bereichen Chancengleichheit, sozialer Zusammenhalt, Umwelt- und Naturschutz. Gefördert werden gemeinnützige Projekte und Organisationen in allen Bundesländern.

Digitalisierung

IT-Portal Stifter-helfen Damit gemeinnützige Organisationen mit moderner IT arbeiten können und fit für das digitale Zeitalter werden, entwickelte Haus des Stiftens das  IT-Portal Stifter-helfen. Stifter-helfen gibt es in Deutschland seit 2008, in Österreich seit 2012 und in der Schweiz seit 2013. Auf den drei Länder-Plattformen erhalten Vereine und andere gemeinnützige Organisationen alles rund um IT: Produktspenden, Services und Know-how zum Thema Digitalisierung. Haus des Stiftens betreibt das Portal in Partnerschaft mit der amerikanischen Non-Profit-Organisation TechSoup.

Inklusion

Fördermittel des WLSB  für Inklusion im und durch Sport

Mit finanziellen Mitteln des Landes unterstützt der WLSB den organisierten Sport in Württemberg bei der „Inklusion im und durch Sport“. Der WLSB fördert all diejenigen Mitgliedsorganisationen, die sich mit ihrer Arbeit für inklusive Maßnahmen im Sport einsetzen und das Thema nachhaltig angehen möchten. Dazu gehören neben inklusiven Sportangeboten auch Projekte und Veranstaltungen, die für das Thema „Inklusion im und durch Sport“ sensibilisieren – ganz nach dem Motto „Einfach machen!“ – und einen Meilenstein in Richtung der Entwicklung eines nachhaltig inklusiven Sportvereins bilden.

Förderfähig sind alle Maßnahmen, die im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 stattfinden. Die diesjährigen Fristen werden noch bekannt gegeben.

Aktion Mensch

Um das große Potential an ehrenamtlichem Engagement aufzugreifen und zu unterstützen, fördert die Aktion Mensch insbesondere Projekte zur Gewinnung, Qualifizierung und Begleitung von Ehrenamtlichen oder zur Ausbildung und Qualifikation von Multiplikatoren, wie beispielsweise mit Patenschaften sowie Projekten der Stadtteilarbeit oder des Ehrenamtlichenmanagements.

Inklusion ist der Schwerpunkt von Aktion Mensch. Gemeinsam mit Projekt-Partnern setzt sich die Organisation ein für eine barrierefreie Gesellschaft, in der Vielfalt selbstverständlich ist. Um dieses Ziel zu erreichen, fördert die Aktion Mensch soziale Projekte, die die Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderung, Kinder und Jugendliche oder Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten verbessern.

Paul Lechler Stiftung

Begrenzt auf den räumlichen Wirkungskreis des Landes Baden-Württemberg kann auf Antrag eine Förderung von Maßnahmen und Modellprojekten für Menschen mit Behinderung bei der Paul Lechler Stiftung erfolgen. Unterstützt wird die Selbstbestimmung und Teilhabe behinderter und benachteiligter Menschen und die Entwicklung neuer oder Verbesserung bestehender Strukturen.

Erasmus+

Das Erasmus+ Programm bietet sehr gute Fördermöglichkeiten für europäische Inklusionsprojekte im Sport. Denn Inklusion wird als horizontale Priorität des Programmes angesehen. Die Ausschreibungen werden einmal pro Jahr veröffentlicht.

Im Sportkapitel des Erasmus Programmes sind insbesondere Kooperationspartnerschaften zwischen Organisationen förderfähig. Kleine Kooperationspartnerschaften benötigen mind. zwei Organisationen aus zwei verschiedenen EU- bzw. Programmländern und können mit bis zu 60.000 EUR gefördert werden. Große Kooperationspartnerschaften benötigen mind. drei Organisationen aus drei verschiedenen Ländern und können mit bis zu 400.000 EUR gefördert werden.

Integration

Bundesprogramm "Integration durch Sport" (IdS)

Das Programm „Integration durch Sport“ wird bereits seit über 30 Jahren umgesetzt, inzwischen in ganz Deutschland. Der WLSB unterstützt durch das Programm Vereine, Verbände und Sportkreise finanziell ebenso wie durch Beratung, individuelle und praxisnahe Unterstützung sowie durch Qualifizierungsangebote.

Wer wird gefördert?

Grundsätzlich können alle Sportvereine, Sportkreise und Sportfachverbände, die sich Integration zum Ziel gesetzt haben, eine Förderung erhalten. Weitere in der Integrationsarbeit aktive Partner und Organisationen außerhalb des organisierten Sports, die integrative Projekte bzw. Maßnahmen in Zusammenarbeit mit Sportvereinen oder im sportlichen Kontext umsetzen, können gefördert werden.

Was wird gefördert?

Sogenannte Mikroprojekte können mit bis zu 1.000 € pro Maßnahme gefördert werden. Maximal können fünf Maßnahmen eines Vereins gefördert werden. Mit der Förderung für Einzelmaßnahmen kann eine konkrete integrative Veranstaltung im Verein unterstützt werden (z. B. Integrationsfeste). Für langfristige Maßnahmen, die über den Regelbetrieb der Mitgliedsorganisation hinausgehen, ist eine Förderung als Stützpunktverein im Programm „Integration durch Sport“ möglich.

Der VLW ist IdS-Stützpunktverein und setzt seit einigen Jahren zahlreiche Maßnahmen im integrativen Bereich um. Beispielsweise Integrationsturniere, -camps, und -aktionstage, die ein Verein in Kooperation mit dem VLW umsetzt, können entsprechend über IdS gefördert werden. Die Abwicklung dieser Förderung läuft in diesem Fall über den VLW. Interessierte Vereine können sich jederzeit unter integration@vlw-online.de melden.

Weitere Informationen...

…gibt es beim WLSB und in dieser Broschüre.

Fördermittel für Projekte zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zugewanderten im Förderjahr 2024

Im Auftrag des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) fördert das Bundesprogramm "Gesellschaftlicher Zusammenhalt" (BGZ) Projekte, die das Miteinander in den Städten und Kommunen nachhaltig positiv verändern. Die Projekte eröffnen Räume für gemeinsame Aktivitäten und die Chance, sich gegenseitig kennen, akzeptieren und wertschätzen zu lernen und flankieren den Spracherwerb. In den Projekten sollen vertrauensvolle soziale Beziehungen entstehen, die gelingende Integration und ein tolerantes und solidarisches Miteinander vor Ort ermöglichen. Dieses bildet die Basis für einen starken Zusammenhalt in der Gesellschaft, wie ihn das Bundesprogramm (BGZ) versteht und fördert: Als ein Gemeinwesen, dem sich alle Menschen verbunden fühlen, das Teilhabe ermöglicht, in dem Vielfalt Akzeptanz findet und demokratische Werte gelebt werden. Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte für gesellschaftliches Engagement zu gewinnen, und somit das Ehrenamt zu stärken, sind ebenfalls wichtige Elemente des Bundesprogramms. Gefördert werden ausschließlich neukonzipierte und schlüssige Projektideen, die einen klar erkennbaren roten Faden aufweisen. Die Frist zur Einreichung von Interessenbekundungen endet am 30.06.2023 (Ausschlussfrist Poststempel).

Kommunale Förderungen

In vielen Städten und Kommunen gibt es Fördertöpfe für integrative Maßnahmen. Diese können wir unmöglich hier auflisten – fragt doch einfach nach bei eurer Ortverwaltung.

Online-Spendenplattform Betterplace

Die Spendenplattform betterplace.org hat eine Unter-Seite geschaffen, auf der ausschließlich Initiativen der Flüchtlingshilfe Spenden für ihre Projekte sammeln. Dies gilt für Projekte in Krisenregionen, auf den Fluchtwegen und auch nach dem Ankommen in Deutschland und im Bildungsbereich. Initiativen können dort ihre Projekte registrieren und zum Spenden aufrufen.

Jugendarbeit

Zuschüsse der WSJ

Bei der Württembergischen Sportjugend können Zuschüsse für viele Formen der Jugendarbeit im Sport beantragt werden. Aus dem Landesjugendplan etwa werden finanzielle Mittel für die Jugendarbeit und Jugendfreizeiten zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus gibt es für Sportvereine die Möglichkeit, auch bei der https://www.dsj.de/service/foerderung-national Zuschüsse zu beantragen. Das gilt vor allem für internationale Jugendbegegnungen, die von Sportvereinen veranstaltet werden. In dieser Rubrik informieren wir Sie über Fördermöglichkeiten des internationalen Jugendaustauschs im Sport.
Die Württembergische Sportjugend empfiehlt den Sportvereinen zudem, sich auch bei den Kreisjugendringen über Förderungmöglichkeiten zu informieren. Denn auch die Kreisjugendringe verteilen finanzielle Mittel. Auf der Internetseite Ihres Kreisjugendrings finden Sie entsprechende Hinweise.

Förderung der dsj

Die Deutsche Sportjugend (DSJ) unterstützt gemeinsam mit ihren Partnerorganisationen den internationalen Austausch im Sport unter Jugendlichen. Hierfür sieht der Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP), bei Einhaltung bestimmter Vorgaben, finanzielle Mittel für internationale Jugendbegegnungen vor.
Ziel der internationalen Jugendbegegnung muss immer die Völkerverständigung sein. Dies wird erreicht durch gemeinsame kulturelle und politische Unternehmungen, Aufenthalte in Gastfamilien sowie durch gemeinsames Sporttreiben.
Die Voraussetzungen für eine Förderung, die Antragstermine und die jeweiligen Ansprechpersonen bei der Deutschen Sportjugend finden Sie hier.

Kooperationen Schule/Kindergarten & Verein

Zuschussprogramm „Kooperation Schule-Verein“ des WLSB

Um Kinder im Schulalter zu lebenslangem Bewegen, Sport und Sporttreiben hinzuführen, unterstützt der WLSB im Rahmen der Vereinsförderung des Landes Baden-Württemberg seit 1982 mit dem Zuschussprogramm „Kooperation Schule-Verein“ die Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen. Bezuschusst werden Bewegungsangebote, die im folgenden Schuljahr von Schule und Verein gemeinsam durchgeführt werden. Grundlage ist eine jährliche Ausschreibung, in der die Zuschusskriterien festgelegt sind.
Ziel ist es, die Kinder und Jugendlichen in ihrer motorischen, kognitiven und sozial-emotionalen Entwicklung und in ihrer Persönlichkeit zu fördern sowie Spaß an Bewegung zu vermitteln. Sportvereine erreichen dabei potentielle Mitglieder und können sich darüber hinaus als Qualitätsanbieter bei Eltern und Schulen präsentieren. Weiter kann die Schule ihre Ganztagsbetreuung um ein sportliches Angebot ergänzen.
Pro Schuljahr werden Maßnahmen im Umfang von 20 bis 29 Stunden mit 250 Euro, Maßnahmen von mind. 30 Stunden mit 500 Euro bezuschusst. Antragszeitraum: 15. März bis 15. Mai.

Sonderprojekt "Kooperation Kindergarten & Sportverein" des WLSB

Um Kinder im Vorschulalter zu lebenslangem  Bewegen und Sporttreiben hinzuführen, unterstützt der WLSB mit dem Sonderprojekt „Kooperation Kindergarten & Sportverein“ die Zusammenarbeit von Sportvereinen und Kindergärten.
Gefördert werden Maßnahmen, die von Sportverein und Kindergarten gemeinsam durchgeführt werden. Der Förderung liegt eine Ausschreibung zu Grunde, in welcher die Zuschusskriterien festgeschrieben sind.
Ziel ist es, die Kinder in ihrer motorischen, kognitiven und sozial-emotionalen Entwicklung und in ihrer Persönlichkeit zu fördern. Zudem soll Sport als freudvoll und sinnstiftend  empfunden werden. Dies gilt auch für Kinder, die bisher wenig Affinität zu Sport und Bewegung hatten.
Die Zuschusshöhe beträgt pro Maßnahme eines Kindergartenjahres 500 Euro. Antragszeitraum: 15. März bis 15. Mai.

Sportstätten

Die Sportstättenbauförderung des WLSB

Die Förderung des Sportstättenbaus gehört zu den Kernaufgaben des WLSB. Denn moderne und funktionsfähige Sportstätten sind Vorraussetzungen für ein hochwertiges Sportangebot und das wiederum ist die Basis für den Erfolg eines jeden Sportvereins.
Der WLSB unterstützt seine Mitglieder mit Zuschüssen für Neubau, Instandsetzung und Reparatur von vereinseigenen Sportanlagen. Ebenso wird die energetische Sanierung von Sportstätten bezuschusst.
Die Förderquote liegt bei 30 Prozent. Anträge auf Zuschüsse können laufend gestellt werden, da es keine festen Meldetermine wie bei anderen Zuschussprogrammen gibt. Allerdings dürfen keine Baumaßnahmen ohne vorangegangene Zustimmung beziehungsweise Baufreigabe durch den WLSB begonnen werden, da in diesem Fall grundsätzlich keine Zuschüsse gezahlt werden können. Eine Antragsstellung ist ganzjährig möglich. Zuschüsse müssen vor Baubeginn beantragt werden.
Es können auch Zuschüsse für Sport- und Pflegegeräte beantragt werden. Antragsfrist ist hierbei der 31. Januar des Folgejahres, die Beantragung erfolgt ausschließlich online.

Förderungen auf Bundesebene

Das Ressort „Sportstätten und Umwelt“ des DOSB hat in Abstimmung mit den Sportstättenreferent*innen der Landessportbünde einen Überblick über Förderprogramme des Bundes für Sportstätten und Sporträume für das Jahr 2022 erarbeitet.
Die ausführliche Beschreibung sowie Richtlinien und Antragsformulare können dann auf den einzelnen Programmseiten heruntergeladen werden. Der Überblick über die Förderprogramme wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert und ggf. erweitert.
Die sogenannte Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums sieht auch Förderungen von Sportstätten vor. Sportvereine sind auch antragsberechtigt. Dank der Kommunalrichtlinie rechnen sich Klimaschutzmannnahmen auch in Sportstätten – für die Vereinskasse und den Klimaschutz. Das Informationsblatt des DOSB informiert über diese Fördermöglichkeit.

Sportstättenförderung durch die EU

Auf europäischer Ebene existiert eine Vielzahl von Förderprogrammen, seit 2014 auch ein spezifisches Sportprogramm unter dem Programm Erasmus+. Für die Renovierung oder den Neubau von Sportstätten gibt es allerdings kein dediziertes Programm, das heißt, dass keines der EU-Förderprogramme die Sportstättenförderung explizit als eines seiner Ziele ausweist. Das EU-Büro des DOSB fasst die Förderansätze in einem Merkblatt zusammen. 

Sportstättenförderung der Aktion Mensch

Sport stärkt das Gemeinschaftsgefühl und begeistert als Erlebnis sowohl Zuschauer wie Teilnehmende – und zwar unabhängig von Behinderungen. Sport als Inklusionstreiber ist damit ein wichtiges Thema für die Aktion Mensch und ihre Förderung. Zu einem selbstbestimmten Leben gehört auch eine selbstbestimmte Freizeitgestaltung und damit auch der Bereich Sport in seiner ganzen Bandbreite.
Mit dem Ziel, möglichst viele inklusive Sportangebote zu schaffen, motiviert die Aktion Mensch Verbände und freie gemeinnützige Träger, sich noch mehr in diesem Bereich zu engagieren.