Genehmigte Spielhallen im VLW

Pflichtspiele in der Verbands- und Oberliga können nur in dem Spielausschuss gemeldeten und genehmigten Spielhallen ausgetragen werden. Für eine Genehmigung der Spielhalle muss bei Oberligaspielen die Hallenhöhe mindestens sieben Meter, der seitliche Freiraum je Seite und hinten je Hälfte mind. 3 m, bei Verbandsligaspielen muss die Hallenhöhe mindestens sechs Meter und der seitliche Freiraum je Seite und hinten je Hälfte mind. 2,50 m betragen.

Folgende Spielhallen sind vom VLW zugelassen:

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