Schiedsrichter Fortbildungen | D/C/BK/B-Schiedsrichter

Für die Organisation und Durchführung der Fortbildung von D- und C-Schiedsrichtern sind die Bezirke und deren Bezirksschiedsrichterwarte zuständig. Die BK/B-Fortbildungen werden vom Landesschiedsrichterwart organisiert. Die Termine werden zu Jahresbeginn terminiert und in den bekannten Medien, sowie zur Online-Anmeldung im Internet veröffentlicht.

Der Schiedsrichterausschuss hat sich, auf Grund positiver Rückmeldungen, entschlossen die Trennung von D- und C-Fortbildungen beizubehalten. Bitte bei der Anmeldung darauf achten.

Die D- und C-Fortbildungen finden überwiegend als Praxis-Fortbildungen in der Halle statt. Nach einem kurzen Theorieblock ist Volleyballspielen und Pfeifen angesagt. Jeder Teilnehmer wird als Schiedsrichter und SpielerIn eingesetzt. 

Eine bezirksübergreifende Teilnahme ist jederzeit möglich.

Teilnahmevoraussetzungen
  • Gültigkeit bis 30.06. des aktuellen Jahres
    = Anmeldung/Teilnahme an einer Fortbildung möglich
  • Gültigkeit bis 30.06. des vergangenen Jahres / letzte Fortbildung war vor 3 Jahren / keine Fortbildung im letzten Jahr besucht (Gültigkeit im letzten Jahr abgelaufen)
    = Anmeldung/Teilnahme an einer Fortbildung möglich, wobei eine Reaktivierungsgebühr fällig wird. Evtl. wird nach DVV-Vorgaben ein Theorie-Test (ohne Wertung) bzw. Praxis-Test durchgeführt
  • mehr als 3 Jahre - seit der letzten Fortbildung / keine Fortbildung mehr besucht
    keine Teilnahme möglich - Anmeldung wird nicht zugelassen. Die Lizenz ist auf Grund der DVV-Vorgaben leider verfallen. VLW-Sonderregelung für Lizenzerneuerung: bitte an den zuständigen BSRW oder SRW wenden.
  • mehr als 6 Jahre - seit der letzten Fortbildung / keine Fortbildung mehr besucht
    = keine Teilnahme möglich - Anmeldung wird nicht zugelassen. Lizenz ist verfallen!
Kosten

Die Schiedsrichter-Fortbildungen sind kostenlos

Die Kosten für Abmeldungen nach Meldeschluss / Anmeldungen nach Meldeschluss / Nicht-Teilnahme ohne Abmeldung und die Kosten für eine Reaktivierung der Lizenz sind in der Beitrags-, Gebühren-, Honorar- und Strafenordnung - BGHSO (Punkt 3.3) geregelt.

HINWEIS
Bis auf weiteres werden im Volleyball-Landesverband Württemberg nur Fortbildungen anerkannt, die durch den VLW durchgeführt werden.