Schülermentorenausbildung

Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport möchte in Zusammenarbeit mit den Sportfachverbänden Schüler*innen als Mentor*innen ausbilden, die schulsportliche Veranstaltungen gemeinsam mit Lehrer*innen durchführen. Im Sinne einer „Sport- und bewegungsfreundlichen Schule“ sollen sich die Mentor*innen bei der Gestaltung von Projekten (z. B. Pausensport, Projekttage/-wochen), bei der Durchführung von Arbeitsgemeinschaften oder auch der Mitbetreuung von Schulmannschaften verstärkt beteiligen können.

Auf diese Weise kann das schulische Sportangebot sinnvoll erweitert werden. Junge Menschen erhalten frühzeitig Gelegenheit, sich anspruchsvoll zu engagieren und Verantwortung für sich und andere zu übernehmen. Gleichzeitig erwerben sie wichtige Erfahrungen und bereiten sich damit auf die Übernahme eines Ehrenamtes im Sportverein vor.

>>> Flyer

Achtung: die Online-Anmeldung für das Programm startet am 26.09.2022 und geht bis zum 14.10.2022!

Schüler*innen, die mit Abschluss des laufenden Schuljahres.

  • mindestens 15 Jahre alt werden,
  • in der jeweiligen Sportart überdurchschnittliche Leistungen erbringen,
  • mit ihren Mitschüler*innen gut umgehen können.

Sie müssen bereit sein, nach ihrer Ausbildung bei schulischen
Veranstaltungen oder Kooperationen mit Vereinen Verantwortung
zu übernehmen.

Ziel der Ausbildung ist nicht die Verbesserung der eigenen sportlichen Leistung in einer Sportart, im Mittelpunkt steht vielmehr das Erlernen der sportlichen Betreuung von Mitschüler*innen. Daher sind eigene praktische, langjährige Vorerfahrungen in der jeweiligen Sportart Grundvoraussetzung für die Lehrgangsteilnahme.

Die Ausbildung ist auf die Bedürfnisse der Schulen abgestimmt. Sie ist bei allen Fachverbänden in die Qualifizierungsstruktur integriert und wird von diesen für die weitere Ausbildung angerechnet.

40 Lerneinheiten in einer Woche.

Kursort für das RP Stuttgart und RP Tübingen ist die Landessportschule in Albstadt-Tailfingen.

Die Finanzierung der Schülermentorenausbildung wird gemeinsam von den Sportfachverbänden und dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport getragen. Von den Schüler*innen wird eine Anmeldegebühr in Höhe von 35 Euro erhoben. Bei manchen Sportarten gelten noch Sonderregelungen bezüglich der Eigenbeteiligung.

Jede Schule, die sich am Mentorenprogramm beteiligen will, muss bei der Online-Meldung ein*e Lehrer*in als Kontaktlehrkraft benennen, über die/den
die häufig kurzfristige Kommunikation ausschließlich erfolgen wird.

Geeignete Schüler*innen, die die oben genannten Kriterien erfüllen, werden von der Kontaktlehrkraft mit dem schulinternen Meldeformular der Schulleitung
gemeldet. Die Eltern der Jugendlichen müssen schriftlich ihr Einverständnis zur Anmeldung erklären.

Die Anmeldung erfolgt durch die Schule online über das Intranetportal der Kultusverwaltung über die Menüstruktur: Anwendungen > Onlineverfahren > Start > Onlineverfahren > Anmeldung zum/zur Schülermentor/in Sport.

Die Termine für das RP Stuttgart und RP Tübingen sind:

  • 13.02. – 17.02.2023 in Albstadt-Tailfingen
  • 08.05. – 12.05.2023 in Albstadt-Tailfingen
  • 10.07. – 14.07.2023 in Albstadt-Tailfingen

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung.